Neuer Referentenentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht
Neuer Referentenentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht
Der Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuer-hinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts“, den das Bundesministerium der Finanzen
am 07.08.2026 veröffentlicht hat, enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, die der Bekämpfung von Steuer-hinterziehung, insbesondere im Zusammenhang mit Kasseneinnahmen, dienen. Bei den nachfolgenden Regelungen handelt es sich bislang um Vorschläge eines Referentenentwurfs und damit noch nicht um
geltendes Recht.
Folgende Maßnahmen sind unter anderem vorgesehen:
Einführung einer Kassenpflicht ab einem Gesamtumsatz von 100.000 Euro ab dem 01.01.2028.
Befreiungsmöglichkeit für Fälle einer sachlichen Härte.
Änderung der Belegausgabepflicht ab dem 01.01.2028; insbesondere soll die verpflichtende papierhafte Ausgabe eines Belegs entfallen.
Ausweitung der selbstständigen Ermittlungskompetenz von Finanzbehörden bei Sachverhalten im Zusammenhang mit der Fälschung technischer Aufzeichnungen, soweit Daten von elektronischen Aufzeichnungssystemen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 KassenSichV betroffen sind.
Ausweitung der Koordinierungskompetenz des BZSt für Steuerstrafverfahren der Länder.
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